Bestätigung oder Ausschluss einer bestehenden Schwangerschaft mittels Urintestung, Bluttests und Ultraschallsonographie.
Regelmäßige Betreuung im Rahmen der Schwangerschaftsleitlinien, inklusive ärztlicher Beratung und Untersuchung, moderner Ultraschallsonographie, standardisierten Labortests und Kontrolle der kindlichen Herztöne mittels CTG.
Untersuchung der Blutflüsse von Mutter und Kind mittels spezieller Ultraschalltechnik durch die Bauchdecke zum Ausschluss relevanter Erkrankungen in der Schwangerschaft.
Frühtest im ersten Drittel der Schwangerschaft mittels Ultraschall als Hinweis für angeborene schwere Erkrankungen, sowie Chromosomenveränderungen wie beispielsweise Trisomie 21, sowie ein erstes Screening nach Organfehlbildungen
Durchführung des Nicht-invasiven-Pränatal-Tests (NiPT): Bluttest der Mutter ab der 11. Schwangerschaftswoche. Hierbei wird kindliches Erbgut im Blut der Mutter auf die drei häufigsten Trisomien (16,18 und 21) untersucht.
Information und Aufklärung über auffällige genetische Befunde im Rahmen einer Schwangerschaft, inklusive Weiterleitung an einen Humangenetiker, falls notwendig.
Erweiterte Betreuung und Beratung rund um die Schwangerschaft, sowie die Geburt, sowie gegebenenfalls weitere Anbindung an geeignete Stellen.
Dreidimensionale Darstellung des Kindes im Rahmen der Ultraschallvorsorge
Ein Schwangerschaftsdiabetes ist ein häufiges Phänomen, wodurch es unbehandelt zu gesundheitlichen Problemen bei Mutter und Kind kommen kann, die sich durch eine gute Therapie jedoch verhindern lassen. Daher ist in der Mutterschaftsrichtline ein Labortest um die 24. Schwangerschaftswoche empfohlen, der das Auftreten des Gestationsdiabetes zuverlässig detektiert, genannt oraler Glucostoleranztest, kurz oGTT. Hierbei erhält die Schwangere morgens nüchtern eine definierte Zuckermenge zu trinken. Im Anschluss wird über 2 Stunden der Anstieg des Blutzuckers mittels Labortests gemessen. Bei Vorliegen eines auffälligen Ergebnisses erfolgt eine Überweisung an einen Diabetologen zur weiteren Beratung und Therapie.
Bei Müttern, welche eine rhesusnegative Blutgruppenkonstellation besitzen (das Screening erfolgt im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge), kann es zu gesundheitlichen Problemen des Kindes oder eines Kindes in einer weiteren Schwangerschaft kommen, wenn dieses eine positive Blutgruppenkonstellation besitzt. Grund hierfür ist, dass kleine Mengen kindlichen Blutes in den Kreislauf der Mutter gelangen. Dies stellt einen normalen Prozess dar, welcher nur bei bestimmten Blutgruppenkonstellationen zu Problemen führt, da die Mutter Antikörper gegen die kindlichen Blutbestandteile bildet. Diese Antikörper können in der Folge über die Plazenta zum Kind gelangen und dieses schädigen. Um dies zu verhindern, werden die gefährdeten Mütter auf das vorliegen einer solchen Konstellation hin mittels Bluttest untersucht. Sollte die oben beschriebene Konstellation vorliegen, erhalten die Mütter eine zweimalige Antikörpergabe, vergleichbar einer Impfung. Hierdurch werden die kindlichen Blutbestandteile abgefangen und die Bildung von Antikörpern verhindert, wodurch das Risiko entfällt. Die Injektionen erfolgen um die 28. Schwangerschaftswoche und nach der Entbindung, sowie bei Blutungen in der Schwangerschaft.
Mittels eines Abstrichs erfolgt gegen Ende der Schwangerschaft der Ausschluss einer Besiedlung der mütterlichen Vagina mit Beta-Streptokokken, einer Bakterienart, die zu einer erhöhten Infektionsgefahr des Babys nach der Geburt führen kann, weshalb während der Geburt die Gabe eines Antibiotikums empfohlen wird. Hierdurch wird das Risiko für eine schwere Atemwegsinfektion oder sogar eine Sepsis für das Kind erheblich reduziert.
Noch heute zählt die frühkindliche Infektion mit Keuchhusten (Pertussis) zu den gefährlichsten Infektionen für junge Säuglinge, da diese erst im Alter von 8 Wochen gegen die gefährliche Infektion geimpft werden können. Lange Zeit ging man davon aus, dass die Keuchhustenimpfung eine lange Immunität gewährt, wohingegen heute davon auszugehen ist, dass diese bereits nach wenigen Jahren wieder abfällt und eine große Zahl von Menschen eine langanhaltende Keuchhusteninfektion durchmachen, selbst wenn nur wenige Atemwegssymptome bestehen. Um die Neugeborenen vor einer Infektion zu schützen ist es möglich, die Mutter gegen Ende der Schwangerschaft gegen Keuchhusten zu impfen. Die Mutter bildet daraufhin Antikörper, welche durch die Plazenta passiv an das Kind weitergegeben werden und ihm einen sogenannten Nestschutz geben, bis es selbst geimpft werden kann. Diese Maßnahme reduziert das Risiko für die Kinder massiv. Auch für alle Menschen, welche in den ersten 8 Wochen engen Kontakt zu einem Neugeborenen haben, ist diese Auffrischimpfung zu empfehlen. Aus diesem Grund bieten wir nicht nur für die Schwangere, sondern auch für alle engen Kontaktpersonen eine Auffrischimpfung an.
Seit 2023 ist auch eine Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) in der Schwangerschaft zuglassen. Auch diese sorgt über den Nestschutz für eine erhöhte Immunität des Kindes in den ersten Monaten nach der Geburt. Sie richtet sich gegen das RS-Virus, eine Atemwegserkrankung, welche vor allem bei Säuglingen zu schweren Bronchitiden und auch Atemaussetzern führt. Die Impfung soll dabei helfen, schwere Fälle und Krankenhausaufenthalte für die betroffenen Kinder zu verhindern.